Rechtsprechung
   VG Berlin, 21.04.2022 - 31 K 321.20 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,54465
VG Berlin, 21.04.2022 - 31 K 321.20 A (https://dejure.org/2022,54465)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.04.2022 - 31 K 321.20 A (https://dejure.org/2022,54465)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. April 2022 - 31 K 321.20 A (https://dejure.org/2022,54465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,54465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 74 Abs 1
    Senegal: Unzulässige Klage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81

    Zustellungsurkunde - Fehlerhaftigkeit - Berichtigung - Postzustellungsurkunde -

    Auszug aus VG Berlin, 21.04.2022 - 31 K 321.20
    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die bloße Anzeige der Mandatsbeendigung - der ein Nachweis, dass das Mandatsverhältnis und damit die Prozessvollmacht tatsächlich nicht fortbesteht (z.B. Kündigungsschreiben), nicht beigefügt war - für das Gericht unbeachtlich ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 CB 1092/81 -, juris Rn. 9; W.-R. Schenke, i n : Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2 0 2 1 , § 67 Rn. 46 m.w.Nachw.); entsprechend sind auch Zustellungen und Mitteilungen des Gerichts weiterhin an den bestellten Bevollmächtigten zu richten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht